In der Bildungsstätte für Kraftfahrzeugtechnik der Kraftfahrzeuginnung "Westthüringen" bieten wir folgende Fortbildungen an:
- Abgasuntersuchung AU / AUK
- Gassystemeinbauprüf. / Gasanlagenprüf.
- Sachkundenachweis Airbag / Gurtstraffer
- Sachkundenachweis Klimaanlagen im Kraftfahrzeug
- Fachkunde für HV-Systeme in Serienfahrzeugen
Informationen zur Anmeldung finden Sie hier ».
Abgasuntersuchung AU / AUK
Lehrgangsinhalte:
- Gesetzliche Grundlagen
- Darstellung und Bedeutung der amtlichen Prüfung
- Europäische Abgasüberwachung: ON-BOARD-Diagnose, EOBD - neue Konzepte motorischer Maßnahmen zur Schadstoffminderung im Abgas
- Neue Maßnahmen zur Abgasnachbehandlung
- Durchführung der Abgasuntersuchung
Lehrgänge und Preise:
Nr. | Lehrgang | Preis |
---|---|---|
1 | Otto G-Kat | 195€ |
2 | Diesel bis 7,5 t | 195€ |
3 | Diesel bis 2,8 t | 195€ |
4 | AUK (Kraftrad) | 195€ |
5 | Otto G-Kat / Diesel bis 7,5 t | 316€ |
6 | Otto G-Kat / Diesel ab 2,8 t | 316€ |
7 | Diesel bis 7,5 t / Diesel ab 2,8 t | 316€ |
8 | Otto G-Kat / AUK (Kraftrad) | 316€ |
9 | Diesel bis 7,5 t / AUK (Kraftrad) | 316€ |
10 | Diesel ab 2,8 t / AUK (Kraftrad) | 316€ |
11 | Otto G-Kat / Diesel bis 7,5 t / Diesel ab 2,8 t | 405€ |
12 | Otto G-Kat / Diesel bis 7,5 t / Diesel ab 2,8 t / AUK (Kraftrad) | 490€ |
13 | Otto G-Kat / Diesel bis 7,5 t / AUK (Kraftrad) | 465€ |
14 | Diesel bis 7,5 t / Diesel ab 2,8 t / AUK (Kraftrad) | 465€ |
Gassystemeinbauprüfung / Gasanlagenprüfung (GSP / GAP)
GSP steht für Gassystemeinbauprüfung
Die GSP muss immer nach dem Einbau eines Gasnachrüstsystems durchgeführt werden. Sofern für das Nachrüstsystem eine "ECE-R 115-Teilegenehmigung" vorliegt, ist nach der GSP kein weiteres Einzelgutachten nach § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) mehr erforderlich. Diese Nachrüstsysteme werden von der Zulassungsstelle auf Grundlage des bei der GSP erstellten Nachweises in die Fahrzeugdokumente eingetragen.
Bei Nachrüstsystemen ohne "ECE-R 115-Teilegenehmigung" muss nach der Durchführung der GSP zusätzlich ein Einzelgutachten nach § 21 StVZO von einem aaS erstellt werden. Bei der Begutachtung überprüft der aaS, inwieweit das Gesamtfahrzeug, z.B. in Bezug auf das Abgasverhalten, durch den Einbau des Nachrüstsystems beeinflusst wurde. Er erstellt den Vorschlag zur Änderung der Fahrzeugdokumente.
Die GSP kann - wie die AU und SP - von den Sachverständigen und Prüfingenieuren der Überwachungsinstitutionen und von anerkannten GSP-Werkstätten durchgeführt werden. Anerkannte GSP-Werkstätten dürfen die GSP allerdings nur dann durchführen, wenn sie den Einbau auch selbst vorgenommen haben.
GAP steht für Gasanlagenprüfung
Gasanlagenprüfungen müssen in folgenden Fällen durchgeführt werden:
- Nach jeder Reparatur der Gasanlage oder nach der Einwirkung von Feuer
- nach jedem Fahrzeugzusammenstoß unter Beeinträchtigung der Gasanlage und
- im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung (HU).
Die GAP kann - wie die AU und SP - von den Sachverständigen und Prüfingenieuren der Überwachungsinstitutionen und von GAP-Fachkräften und verantwortlichen Personen in anerkannten GAP-Werkstätten durchgeführt werden.
Lehrgangsgebühren:
GAP – Schulung 210,- € Wiederholungsschulung 190,- EUR
GSP – Schulung 760,- € Wiederholungsschulung 220,- EUR
Sachkundenachweis Airbag / Gurtstraffer
Ziel des Lehrgangs ist es Kenntnisse zu vermitteln in Bezug auf Umgang und Sachkunde von pyrotechnischen Stoffen, wie sie bei den Airbag- und Gurtstraffersystemen in Kraftfahrzeugen eingesetzt werden.
Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein Sachkundenachweis ausgestellt.
Lehrgangsgebühren: 115,- €
Sachkundenachweis Klimaanlagen im Kraftfahrzeug
In diesem Lehrgang erwerben Sie die Berechtigung, um Reparaturarbeiten an Klimaanlagen im Kfz ausführen zu können.
Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein Sachkundenachweis ausgestellt.
Lehrgangsgebühren: 125,- €
Fachkunde für Arbeiten an HV-Fahrzeugen
Ziel dieses Lehrgangs ist der Erwerb der Qualifikation Fachkundiger für HV-Systeme in Serienfahrzeugen. Diese Qualifikation befähigt Sie, selbständig und gefährdungsfrei Arbeiten an Elektro- und Hybridfahrzeugen durchzuführen.
Termin: auf Anfrage unter 03621 853833
Lehrgangsgebühren: 300,- €