Welche Voraussetzung muss nach neuer Meisterprüfungsverordnung als Zulassung zur Meisterprüfung erfüllt sein? (aus Bestimmungen § 49 HWO)

  • eine bestandene Gesellenprüfung im Kfz-Handwerk (keine Wartezeit mehr!) oder
  • eine bestandene Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und bis zur ersten Meisterprüfung 24 Monate Tätigkeit im Kfz-Handwerk oder
  • eine Tätigkeit als selbstständiger Handwerker, Werkmeister oder eine der Gesellentätigkeit ähnliche praktische Arbeit

 

Servicetechniker
Nach neuer MVO wird auf Antrag der erfolgreiche Abschluss zum/zur "Geprüften Kfz-Servicetechniker/-in" als Teil I der Meisterprüfung anerkannt. Sie können also die Prüfung zum Kfz-Servicetechniker oder die Meisterprüfung im Teil I ablegen. Wir bieten Ihnen beide Möglichkeiten zur Auswahl.

  • Interessenten, die bereits einen Abschluss als Kfz-Servicetechniker erworben haben, müssen in der Fachausbildung zum Meister nur die Prüfung im Teil II ablegen

Meistervorbereitungslehrgang u. Prüfung in allen Teilen

Inhalte der Lehrgänge und Prüfungen

Teil I Fachpraktische Kenntnisse

Diagnose- und Instandsetzungstechnik; Mess- und Prüfarbeiten; Elektronische Fahrzeugsysteme; Auftragsabwicklung; Auftragskontrolle; Kommunikation



Teil II Fachtheoretische Kenntnisse


Kraftfahrzeuginstandhaltung; Auftragsabwicklung; Betriebsführung


Teil III Betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse und
Teil IV Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse sind nicht an ein Handwerkzweig gebunden. Entsprechende Vorbereitungslehrgänge finden mehrfach im Jahr statt und können durch uns vermittelt werden.

Dauer und Preise

Alles zur Lehrgangsdauer und den Preisen.

Lehrgangsdauer:

 

Teil I / Servicetechniker

304 Stunden

Teil II

544 Stunden
Teil III204 Stunden
Teil IV

 

104 Stunden

 

Variante 1 Vollzeit:

Mo.-Fr. 8.00 - 14.40 Uhr

 

Variante 2 Teilzeit:

 

 

Fr. 13.00 - 19.40 Uhr

Sa. 8.00 - 14.40 Uhr

Lehrgangsgebühren:

Meisterausbildung Teil I und Servicetechniker 2.150,- €
Meisterausbildung Teil II 2.900,- €
Meisterausbildung Teil III 940,- €
Meisterausbildung Teil IV  560,- €


Prüfungsgebühren der Handwerkskammer Erfurt:


Teil I   

bis 9 Teilnehmer - 410,00 €

ab 10 Teilnehmer - 380,00 €

 

Teil II   

bis 9 Teilnehmer - 395,00 €

ab 10 Teilnehmer - 340,00 €

 

Teil III 

bis 9 Teilnehmer - 310,00 €

ab 10 Teilnehmer - 290,00 €

 

Teil IV 195,00 €

 


Servicetechniker   - auf Anfrage

 

 

Kraftfahrzeuginnung Westthüringen

Bildungsstätte

Kindleber Str. 99
99867 Gotha

Tel.:03621 85 38 33
Fax:03621 89 30 51
Mail:info[at]kfz-gotha.de
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